METL-HorstFlox79,Gebannt am 8,10,2018, ca.17.30Uhr
Verfasst: Montag 8. Oktober 2018, 23:00
Hallo,
auch wenn Sie vom eurem Hausrecht gebraucht macht und die Diskussion einfach schliesst, hätte ich doch gerne mal ein paar vernüftige Antworten .Ausserdem stelle ich mir die Frage von welcher Homepage hier die Rede ist.Ich bin das erste mal bei Ihnen und habe meine Meinung dazu nur gesagt ,und das Video von euren Hackern sagt alles aus über euren Servern.
Und im METL - Platoon bin ich ganz neu weil die Jungs eben nett und hilfsbereit sind zu einem 67jährigen. Mit dem Account habe ich gerade erst begonnen.
Und was ist denn Violations Bitte ...können Sie mir das Bitte mal erklären zumindest. Davon habe ich noch nie was gehört in Bezug auf Battlefield.
Unsere Diskussion: http://wbkstest.okbb.de/viewtopic.php?f=39&t=4842
Falls Sie "Ausversehen" den Post im Forum schon gelöscht haben, lade ich gerne ein Video auf youtube " zur "Erinnerung" hoch.Als Rentner habe ich genug Zeit.
Somit Bitte ich nochmal um eine Erklärung warum Sie mich einfach Grundlos gebannt haben denn ich fühle mich von Ihnen Diskriminiert weil ich einer Gruppe zugehöre.
Und meiner Meinung nach haben Sie selbstverständlich Hausrecht.Aber das mit dem Öffentlichen Räumen haben Sie wohl nicht ganz so richtig verstanden , oder drehen und wenden Sie alles so hin wie Sie wollen. Oder liege ich falsch und Sie sind schlauer.Sind Forums keine Öffentliche Räume ?Eine alte Kuh lernt immer noch dazu, sagt der Volksmund.Und sagen Sie mir doch Bitte Bescheid und geben Sie mir ne Liste welchem Platoon ich mich anschliessen darf und welchem nicht damit ich bei euch spielen kann ,denn meine freunde spielen auch dort zusammen.Dann werde ich von meiner kleinen Rente einen neuen Account kaufen .Auch wenns weh tut im Portmonai.Eventuell bekommen Sie ja das hin darauf zu Antworten.
Auszug:
Das Hausrecht und seine Konsequenzen.
In der Regel hat der Eigentümer das Hausrecht, bei vermieteten Wohnungen geht es allerdings auf den Mieter der Wohnung über. Dieser kann also ein Hausverbot erteilen und Dritten damit untersagen, seine Wohnung zu betreten. Das gilt allerdings nicht für Gemeinschaftsräume wie zum Beispiel den Hausflur, wofür das Hausrecht weiterhin beim Eigentümer verbleibt. Auch für ein Grundstück oder für Geschäftsräume kann der Eigentümer beziehungsweise Mieter ein Hausverbot erteilen. Allerdings muss bei öffentlich zugänglichen Räumen wie Kaufhäusern ein sachlicher Grund vorliegen – ein willkürlicher Ausschluss einzelner Personen ist durch das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) nicht möglich.
Der Link : https://www.advocard.de/streitlotse/mie ... laubt-das-
hausrecht/
MFG
Horst
auch wenn Sie vom eurem Hausrecht gebraucht macht und die Diskussion einfach schliesst, hätte ich doch gerne mal ein paar vernüftige Antworten .Ausserdem stelle ich mir die Frage von welcher Homepage hier die Rede ist.Ich bin das erste mal bei Ihnen und habe meine Meinung dazu nur gesagt ,und das Video von euren Hackern sagt alles aus über euren Servern.
Und im METL - Platoon bin ich ganz neu weil die Jungs eben nett und hilfsbereit sind zu einem 67jährigen. Mit dem Account habe ich gerade erst begonnen.
Und was ist denn Violations Bitte ...können Sie mir das Bitte mal erklären zumindest. Davon habe ich noch nie was gehört in Bezug auf Battlefield.
Unsere Diskussion: http://wbkstest.okbb.de/viewtopic.php?f=39&t=4842
Falls Sie "Ausversehen" den Post im Forum schon gelöscht haben, lade ich gerne ein Video auf youtube " zur "Erinnerung" hoch.Als Rentner habe ich genug Zeit.
Somit Bitte ich nochmal um eine Erklärung warum Sie mich einfach Grundlos gebannt haben denn ich fühle mich von Ihnen Diskriminiert weil ich einer Gruppe zugehöre.
Und meiner Meinung nach haben Sie selbstverständlich Hausrecht.Aber das mit dem Öffentlichen Räumen haben Sie wohl nicht ganz so richtig verstanden , oder drehen und wenden Sie alles so hin wie Sie wollen. Oder liege ich falsch und Sie sind schlauer.Sind Forums keine Öffentliche Räume ?Eine alte Kuh lernt immer noch dazu, sagt der Volksmund.Und sagen Sie mir doch Bitte Bescheid und geben Sie mir ne Liste welchem Platoon ich mich anschliessen darf und welchem nicht damit ich bei euch spielen kann ,denn meine freunde spielen auch dort zusammen.Dann werde ich von meiner kleinen Rente einen neuen Account kaufen .Auch wenns weh tut im Portmonai.Eventuell bekommen Sie ja das hin darauf zu Antworten.
Auszug:
Das Hausrecht und seine Konsequenzen.
In der Regel hat der Eigentümer das Hausrecht, bei vermieteten Wohnungen geht es allerdings auf den Mieter der Wohnung über. Dieser kann also ein Hausverbot erteilen und Dritten damit untersagen, seine Wohnung zu betreten. Das gilt allerdings nicht für Gemeinschaftsräume wie zum Beispiel den Hausflur, wofür das Hausrecht weiterhin beim Eigentümer verbleibt. Auch für ein Grundstück oder für Geschäftsräume kann der Eigentümer beziehungsweise Mieter ein Hausverbot erteilen. Allerdings muss bei öffentlich zugänglichen Räumen wie Kaufhäusern ein sachlicher Grund vorliegen – ein willkürlicher Ausschluss einzelner Personen ist durch das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) nicht möglich.
Der Link : https://www.advocard.de/streitlotse/mie ... laubt-das-
hausrecht/
MFG
Horst